Führerschein ab 17

Mit 16 1/2 Jahren  kann sich jeder für den „Führerschein ab 17“ anmelden; nach erfolgreicher Prüfung bekommt man ab 17 Jahren diese spezielle Fahrerlaubnis zum „Begleiteten Fahrer ab 17“.

Konkret: man darf also gemeinsam mit einer (oder mehreren) Begleitperson/en fahren. Dieser spezielle Führerschein ist aber nur in Deutschland gültig, also nicht im Ausland.

Die Begleitperson muß folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muß das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müß mind. seit  5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3  (PKW)  sein.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als  1  Punkte in Flensburg haben.
  • Sie darf während der Begleitung nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
  • Sie hat nur begleitende Funktion als Berater und darf nicht in die  Fahrzeugbedienung eingreifen.


Was braucht man neben der theoretischen und praktischen Ausbildung zum “Führerschein ab 17”?

Nun, wie beim normalen Führerschein bzw Antrag ist der

  • Kurs “Erste Hilfe LSM”,
  • der Sehtest,
  • ein Passfoto
  • und die Kopie Personalausweis evntl. Meldebescheinigung notwendig.


Zusätzlich verlangen die Behörden

  • einen Zusatzantrag (bekommt man von uns)
  • Formular mit Antrag der Begleitperson
  • Kopien vom Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen



Hat man alles zusammen, reichen wir alle Unterlagen bei der Führerscheinstelle ein.