Klasse A (unbeschränkt)

Einstieg ab ca. 23 ½

Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cmoder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

  • Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Hinweis: Bei einer Größe unter 1,65m muss vor Anmeldung ein "Probesitzen" erfolgen!

 

Einstieg in die Klassen

Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt. Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.

Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren.

Besitzer der Klasse B, die bis zum 31.03.1980 ausgestellt worden ist, können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erhalten, einer Theorieprüfung bedarf es ebenfalls nicht.

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