Klasse A1

Einstieg ab ca. 15 ½

Die für 16- und 17-jährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h ist entfallen!

Gleichzeitig wird die Definition der Klasse ergänzt. Wie bisher fallen in diese Klasse alle Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Ausdrücklich neu geregelt ist, dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überstiegen werden darf.

  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Hinweis: Bei einer Größe unter 1,65m muss vor Anmeldung ein "Probesitzen" erfolgen!

 

Einstieg in die Klassen

Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt. Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.

Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren.

Besitzer der Klasse B, die bis zum 31.03.1980 ausgestellt worden ist, können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erhalten, einer Theorieprüfung bedarf es ebenfalls nicht.

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