B197 – Die neue Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.

Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Du musst mindestens 10 Fahrstunden (á 45min) auf einem Schaltwagen absolvieren
  • Danach prüft der/die Fahrlehrer*in bei einer 15 min-Testfahrt (inner- und ­außerorts), ob du einen ­Schaltwagen sicher bedienen kannst 
  • Wenn ja, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei deiner ­zuständigen Führerscheinstelle vorlegen musst

Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:

  • Prüfung auf einem Automatikwagen
  • Fahren mit Automatik und Schaltung
  • Weniger Stress in der Prüfung
  • Keine Einschränkung nach bestandener Fahrprüfung

 

ACHTUNG: Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!

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