Klasse BE

Einstieg ab ca. 17 ½   

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

  • Voraussetzung für die Erteilung der Kl. BE ist der Besitz der Klasse B.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: nur praktische Prüfung

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